Am Samstag (12.03.) wurde das Gesetz über die Unterstützung von Bürgern der Ukraine im Zusammenhang mit dem Krieg auf dem Territorium der Ukraine veröffentlicht, das u.a. Regelungen zur Besteuerung von Unterstützungsleistungen von Unternehmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine enthält.

Betriebsausgaben

Nach den neuen Vorschriften können Herstellungs- oder Anschaffungskosten für Sachen oder Rechte sowie der Wert von unentgeltlichen Leistungen an gemeinnützige Organisationen, kommunale Selbstverwaltungen, die staatliche Agentur für strategische Reserven sowie an Gesundheits- und Rettungsdienste, die zur Bewältigung der Auswirkungen von Krieg in der Ukraine übernommen werden, steuerlich abgesetzt werden.

Absetzen einer Spende

Nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften können Körperschaftssteuerpflichtige eine Geldspende an eine gemeinnützige Organisation von ihrem Einkommen abziehen. Dies gilt auch für Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Der Abzug darf jedoch 10 % des Einkommens nicht übersteigen.

Unterstützung natürlicher Personen

Das neue Gesetz sieht nicht vor, dass Spenden an Privatpersonen abzugsfähig sind. In diesem Fall ist es auch nicht möglich, die Spende vom Einkommen abzuziehen.