Die Überwachung durch den Arbeitgeber darf weder die Würde noch andere Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzen.
Überwachungskameras sind im öffentlichen Raum allgegenwärtig. Jeden Tag gehen wir an Tausenden von Videogeräten vorbei, die uns ohne unser Wissen aufnehmen. In immer mehr Wohnsiedlungen werden Kameras installiert, damit ihre Bewohner sich sicher fühlen. Im Fernsehen und im Internet tauchen regelmäßig Aufnahmen auf, die bei der Suche nach Vermissten oder Straftätern helfen sollen. Auch immer mehr Fahrer statten ihre Autos mit Geräten, die während der Fahrt aufnehmen. Werden all diese Aufnahmen rechtmäßig gemacht und veröffentlicht? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Im Jahre 2013 hat das Ministerium für Inneres und Verwaltung Arbeiten an einem Gesetz über die Videoüberwachung gestartet. Der Gesetzesentwurf wurde dann zur Konsultation gestellt. Leider wurde er im Jahre 2015 zurückgezogen. Seitdem wurden die Arbeiten nicht wiederaufgenommen.
Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Filip Firut finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.
03.08.2018