Im Dschungel der gesetzlichen Regelungen: Kündigung des Arbeitsvertrages ohne Grundangabe. Wichtiges Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Oberste Gerichtshof bestätigte es erneut, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, bei Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages einen Kündigungsgrund anzugeben. Mehr Informationen hier.