Datum: 04 Mai 2017
Übernahme der Schuld eines Gesellschafters: Mit dem Vertrag über unentgeltliche Schuldübernahme werde der Schuldner von der übernommenen Schuld befreit. Der bisherige Schuldner erziele somit ein einkommensteuerpflichtiges Einkommen – so das Hauptverwaltungsgericht.
Mehr Informationen finden Sie hier orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/92D0021A31