Im Dschungel der gesetzlichen Regelungen: Schadensersatz bei Beendigung eines Mietvertrages ist abzugsfähig Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht Gliwice erkannte, dass ein Schadensersatz für die vorzeitige Beendigung eines Mietvertrags als abzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Voraussetzung dafür ist, dass die Fortführung des Mietvertrages wirtschaftlich unbegründet ist (Az. I SA/Gl 1078/16). Mehr Informationen hier.