Im Dschungel der gesetzlichen Regelungen: Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf Papier gehören in die Mottenkiste Beginnend mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den 1. Monat bzw. Quartal 2017 müssen die meisten Steuerpflichtigen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen. Nur für gewählte Kategorien von Steuerpflichtigen wurde diese Pflicht bis 2018 aufgeschoben. Mehr Informationen hier.