Datum: 07 Februar 2017
Wichtiges Urteil für Verbraucher und Internetverkäufer: Das Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgericht entschied, dass eine Klausel in der Geschäftsordnung eines Internetladens, nach der Warenrückgabe nur bei unversehrter Verpackung möglich sei, unzulässig ist (Az. XVII AmC 515/16). Dies ist zu beachten, weil diese Klausel ziemlich oft verwendet wird.
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