Datum: 01 Februar 2017
Der EU-Gerichtshof entschied, dass ein Erwerber einer Kopie von Software mit einer Lizenz zur unbeschränkten Nutzung nicht berechtigt ist, eine Ersatzkopie dieser Software weiterzuverkaufen. Er kann die Software verkaufen, aber nur auf dem originalen Datenträger. Zum Weiterverkauf einer Ersatzkopie bedarf es der Zustimmung des Lizenzgebers. Urteil vom 12.10.2016, in der Rechtssache C-166/15. Mehr Informationen hier.