Verschiedene Löhne und Gehälter für Mitarbeiter sind zulässig. Es handelt sich um eine Entscheidung, die für Arbeitgeber von Bedeutung ist. Denn der Oberste Gerichtshof erkannte wie folgt: „Es ist zulässig, dass Mitarbeiter in Bezug auf ihre Arbeitsverhältnisse einschließlich Löhne und Gehälter differenziert behandelt werden. Dies muss allerdings aus einem gerechtfertigten Grund resultieren, nach dem eine derartige Differenzierung zulässig ist”.
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