Datum: 12 September 2017
Kauf von Wertpapieren: Verbindliche Auskunft des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Szczecin. Das Gericht entschied, dass ein Steuerpflichtiger, der Periodenabgrenzung anwendet, Ausgaben für den Kauf von Wertpapieren zum Zeitpunkt der Erzielung von Umsatzerlösen ansetzen solle. Die ganze Entscheidung finden Sie hier.