Datum: 22 September 2017
Seit dem 27.06.2017 gelten geänderte Regelungen für die Verjährung von Ansprüchen aus Delikten. Lt. Gesetz sind Unternehmer verpflichtet, einen Schaden, den sie einer beliebigen Person durch Verletzung des Wettbewerbsrechts zugefügt haben, zu ersetzen. Anspruch auf Schadensersatz haben nicht nur unmittelbar Betroffene. Das Gesetz schreibt vor, dass dieser Anspruch auch mittelbaren Erwerbern zusteht. Das ganze Gesetz finden Sie hier.