Nach den neuen Regelungen müssen Gesellschaften, die weder Vorteile aus einem Geschäft erzielen noch eine Möglichkeit haben, den jeweiligen Betrag zu vereinnahmen, eine Körperschaftsteuervorauszahlung leisten.

Mit den seit Jahresbeginn 2021 geltenden gesetzlichen Regelungen wurden bahnbrechende Änderungen bei der Besteuerung des Verkaufs von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften eingeführt. Die neuen Rechtsvorschriften sind eine fatale Nachricht für Immobiliengesellschaften, an denen ausländischen Unternehmen beteiligt sind.

Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Michał Wodzick finden Sie auf der Internetseite der Tageszeitung Rzeczpospolita: https://kancelarierp.pl/spolki-nieruchomosciowe-podatek-dochodowy-sprzedaz-zaliczka-nowe-przepisy