Innergemeinschaftliche Warenlieferung: neue Anforderungen und Gefahren.

Mit den geplanten Regelungen der Umsatzsteuervorschriften werden zahlreiche neue Pflichten eingeführt und Anforderungen an die Dokumentation der Geschäfte mit EU-Partnern verschärft. Am 4. Dezember d.l.J. hat der Rat der EU ein Paket von Regelungen zur Verbesserung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems angenommen. Diese Maßnahmen (die allgemein als Quick Fixes bezeichnet werden) sind die Richtlinie des Rates (EU) 2018/1910 und die Durchführungsverordnung des Rates (EU) 2018/1912. Zur Anpassung der polnischen Regelungen an die Änderungen des EU-Rechts hat das Finanzministerium einen Entwurf der Novelle des Umsatzsteuergesetzes und des Steuerstrafgesetzbuches vorgelegt.

Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Michał Kordiak finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita und in der Wochenzeitschrift Dobra Firma.