Ab 2025 sind einige CIT-Steuerzahler verpflichtet, ihre Buchhaltung mit Hilfe von Computerprogrammen zu führen und diese in einer standardisierten elektronischen Struktur an die Steuerbehörden zu übermitteln (sog. „JPK CIT” – in den Vorschriften: JPK_KR_PD für Buchhaltungsunterlagen; separat JPK_ST_KR für die Erfassung von Sachanlagen). Die erste Übermittlung betrifft das nach dem 31.12.2024 beginnende Steuerjahr und erfolgt einmal jährlich – zum Zeitpunkt der Einreichung der CIT-Erklärung (für das Jahr 2025 – bis Ende März 2026).

Dies ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung und Verschärfung des Steuersystems – er soll die Transparenz der Abrechnungen erhöhen und die Analyse und Kontrolle durch ein einheitliches Datenformat aus den Büchern erleichtern.

JPK CIT – wen betrifft das? (Zeitplan für die Umsetzung)

Phase 1 – für das Steuerjahr, das nach dem 31.12.2024 beginnt (d. h. ab 2025):

  • Steuerliche Kapitalgruppen und CIT-Steuerzahler mit einem Einkommen > 50 Mio. EUR im Vorjahr. Erste Übermittlung bis Ende März 2026 (zusammen mit CIT-8).

Phase 2 – für das Jahr, das nach dem 31.12.2025 beginnt (d. h. ab 2026):

  • Übrige CIT-Steuerzahler, die ebenfalls zur Übermittlung der JPK_VAT-Aufzeichnungen verpflichtet sind.

Phase 3 – für das Jahr, das nach dem 31.12.2026 beginnt (d. h. ab 2027):

  • Übrige CIT-Steuerzahler (die nicht unter Phase 2 fallen) und – im Rahmen des gesamten JPK_PD-Systems – Unternehmen, die keine juristischen Personen sind.

Hinweis: Die Übermittlung betrifft Jahreszeiträume (nach Ablauf des Jahres, bis zum Termin der Steuererklärung). Es handelt sich nicht um einen Monats-/Quartalsbericht.

Was ändert sich durch JPK CIT?

1) Neues Datenformat (JPK_KR_PD) – Buchhaltungsunterlagen

  • Die Struktur umfasst unter anderem: Daten des Unternehmens und der Vertragspartner, Umsatz- und Saldenliste (ZOiS) mit Markierungen, die Konten den Positionen der Berichte zuordnen, Journal (Einträge) und einen Teil des RPD (Abstimmung des Buchhaltungs- und Steuerergebnisses).
  • Der Datenumfang wächst schrittweise: Für 2025 (für die größten Unternehmen) sind vor allem Markierungen zur Identifizierung der Konten erforderlich; ab 2026 kommen die Steuernummer des Vertragspartners, die Rechnungsnummer im KSeF (wenn die Rechnung vom Steuerzahler im KSeF ausgestellt wurde) und Felder zu Bilanz- und Steuerdifferenzen im RPD hinzu.

2) Verzeichnis der Sachanlagen (JPK_ST_KR) – separate Struktur

  • Der Finanzminister hat die Übermittlung von JPK_ST_KR für das Jahr 2025 ausgesetzt. Die erste Datei ST_KR wird das Jahr 2026 umfassen (Übermittlung im Jahr 2027).

3) Verbindung mit KSeF

  • Im Journal JPK_KR_PD übernimmt das Feld D_12 die KSeF-Nummer für Vorgänge, die durch eine vom Steuerzahler in KSeF ausgestellte Rechnung dokumentiert sind – wenn eine KSeF-Nummer vergeben wurde, ist das Feld erforderlich.

Obligatorische Berichterstattung – Häufigkeit und Frist

  • Einmal jährlich (nach Ablauf des Steuerjahres), bis zum Termin für die Einreichung der CIT-Erklärung – für Unternehmen. Bei Unternehmen, die keine juristischen Personen sind – bis zum Ende des dritten Monats nach Ablauf des Geschäftsjahres. Versand auf elektronischem Wege gemäß den veröffentlichten Schemata.

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Analyse der Anforderungen von JPK CIT (JPK_KR_PD / JPK_ST_KR) und ihrer Auswirkungen auf die Prozesse.
  • Unterstützung bei der Umsetzung: Kontenzuordnung → ZOiS-Markierungen, Integrationen, Vorbereitung der KSeF-Daten in den Büchern.
  • Rechts- und Steuerberatung zu Berichterstattung und jährlichen Verpflichtungen.
  • Schulungen für Vorstände, Finanz- und Buchhaltungsabteilungen – angepasst an die Branche und die Phase der Umsetzung.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die Umsetzung von JPK CIT sicher zu bewältigen.