Es wurde eine Verordnung unterzeichnet, die die Frist für die Übermittlung von Buchhaltungsunterlagen im JPK_CIT-Format verlängert.
– Die neue Frist für die Übermittlung von JPK_KR_PD ist das Ende des 7. Monats nach Ablauf des Steuerjahres
– Für Unternehmen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, bedeutet dies den 31.07.2026.
Die zusätzliche Zeit sollte genutzt werden für:
– den Abschluss der Daten- und Tag-Zuordnung
– die Ordnung der Buchhaltungs- und Berichtsprozesse
– technische Tests der Exporte und Validierungen
Gleichzeitig wird 2026 das erste Jahr sein, in dem die Aufzeichnungen über Sachanlagen für die Berichterstattung im JPK_ST_KR-Schema vorbereitet werden müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Aufzeichnungen über Sachanlagen/Unfertige Erzeugnisse um zusätzliche Daten ergänzt werden müssen.
Es lohnt sich, bereits jetzt mit der Ordnung der Informationen über Sachanlagen zu beginnen – so kann Arbeit „in letzter Minute” vermieden werden.
Im Rahmen unserer Unterstützung führen wir Gap-Analysen für JPK_ST_KR durch – wir identifizieren fehlende Daten in den Aufzeichnungen über Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte und erstellen eine Zuordnung zur Berichtsstruktur.
Bitte wenden Sie sich an Tomasz Wilk und Wojciech Chomicz.