Bei Grundstücken, die in den Grenzen einer Sonderwirtschaftszone liegen, kann der Verwalter der Sonderwirtschaftszone sein Vorerwebsrecht in Anspruch nehmen.
Im September 2018 ist eine Reihe von Rechtsvorschriften in Kraft getreten, mit den das Gesetz vom 10. Mai 2018 über die Förderung neuer Investitionen umgesetzt wird. Es ist erwarten, dass durch die neuen Regelungen das Interesse von Unternehmern an öffentlichen Beihilfen in Form von Steuerbefreiungen steigen wird. Die neuen Rechtsvorschriften sind unter dem Motto „ganz Polen wie Sonderwirtschaftszone” in Kraft getreten.
Den ganzen Artikel von RA Anna Wieczorek und RA Łukasz Lubaszka , Partner von SENDERO Tax & Legal, finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.