Deshalb muss der Arbeitgeber mehr machen, um sich im Gericht behaupten zu können. Jeder Mensch braucht Zeit, um sich unter neuen Umständen zurechtzufinden. Neue Schule, neue Wohnung, neuer Job – alles ist gewöhnungsbedürftig. Kaufen wir ein neues Auto, lernen wir, wie man es bedient. Die Straßenverkehrsordnung bleibt jedoch zum Glück unverändert. Anders stellt es sich beim Jobwechsel dar – Betriebsordnungen verschiedener Unternehmen können voneinander abweichen.
Den ganzen Artikel unseres Rechtsanwalts Filip Firut finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.