Eine unterzeichnete Erklärung des Mitarbeiters, dass er sich mit der Arbeitsordnung vertraut gemacht habe, reicht im Gerichtssaal nicht mehr aus.

Eine Verpflichtung des Mitarbeiters, die viele Jahre vor dem Prozess unterzeichnet wurde, gilt oft für Regelungen, die seitdem zahlreiche Änderungen erfuhren. Gerichte ziehen Arbeitgeber zunehmend für Fehler und Vernachlässigungen bei der Mitarbeiterkommunikation zur Verantwortung.

Deshalb muss der Arbeitgeber mehr machen, um sich im Gericht behaupten zu können. Jeder Mensch braucht Zeit, um sich unter neuen  Umständen zurechtzufinden. Neue Schule, neue Wohnung, neuer Job – alles ist gewöhnungsbedürftig. Kaufen wir ein neues Auto, lernen wir, wie man es bedient. Die Straßenverkehrsordnung bleibt jedoch zum Glück unverändert. Anders stellt es sich beim Jobwechsel dar – Betriebsordnungen verschiedener Unternehmen können voneinander abweichen.

Den ganzen Artikel unseres Rechtsanwalts Filip Firut finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.