Ab dem 1. Februar 2026 wird die Verwendung des nationalen Systems für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF) für die größten Unternehmen und ab April 2026 für die übrigen Steuerpflichtigen obligatorisch. Dies ist ein weiterer Schritt in der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs, der darauf abzielt, den Rechnungsstellungsprozess zu vereinfachen und zu automatisieren. Auch wenn der Termin in weiter Ferne zu liegen scheint, lohnt es sich, die zusätzliche Zeit zu nutzen, um Ihr Unternehmen auf die Anwendung des KSeF vorzubereiten. Die Implementierung des KSeF ist ein mehrstufiger und komplexer Prozess.
KSeF: Wer ist betroffen? Die Verpflichtung zur Nutzung des KSeF umfasst:
- Unternehmer, die als aktive Umsatzsteuerzahler registriert sind,
- von der Umsatzsteuer befreite Unternehmer, die Rechnungen ausstellen,
– die ihren Geschäftssitz oder ihre feste Niederlassung in Polen haben.
Was ändert sich mit KSeF?
- Digitaler Rechnungsworkflow: Strukturierte Rechnungen werden im zentralen System des Finanzministeriums ausgestellt, empfangen und gespeichert.
- Wirksame Dokumentenkontrolle: Die Finanzverwaltung wird in der Lage sein, Rechnungen in Echtzeit zu sehen, was es ihm ermöglicht, Unregelmäßigkeiten schnell zu erkennen.
- Vereinfachung des Dokumentenumlaufs: Rechnungen müssen nicht mehr in herkömmlicher Papier- oder PDF-Form an Geschäftspartner versandt werden.
Wie bereitet man eine Firma auf KSeF vor?
Integration mit dem System: Anpassung der Buchhaltungssoftware an die Anforderungen des KSeF.
Teamschulung: Einweisung des Personals in die neuen Rechnungsstellungsverfahren.
Testimplementierung: Verwendung von KSeF vor dem vorgeschriebenen Termin, um technische Probleme zu vermeiden.
Wie können wir helfen?
- Überprüfung vor der Implementierung und Lückenanalyse (Gap-Analyse)
- Umsetzung der internen Verfahren
- KSeF-Schulung für Mitarbeiter
- Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit den neuen Verpflichtungen.
Wenden Sie sich an unsere Experten!