Bei entsprechender Ausgestaltung der Leasingkonditionen sind Aufwendungen für  ein geleastes Fahrzeug über die gesetzliche Höchstgrenze hinaus absetzbar.

Seit dem 1. Januar 2019 ist es nach dem Körperschaftsteuergesetz zulässig, Leasinggebühren für einen Pkw nur bis zu einem bestimmten Wert des Fahrzeugs steuerlich abzusetzen. Diese Höchstgrenze beträgt 150 Tsd. PLN. Auf die Schlussrate und die anschließenden Abschreibungen kommt aber eine andere Höchstgrenze zur Anwendung. Bei entsprechender Ausgestaltung der Leasinggebühren und der Schlussrate ist es möglich, einen höheren Betrag als die gesetzliche Höchstgrenze steuerlich abzusetzen.

Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Andrzej Jagiełło finden Sie auf der Internetseite der Tageszeitung Rzeczpospolita: https://kancelarierp.pl/rozliczenie-w-kosztach-podatkowych-oplaty-z-tytulu-leasingu-samochodu-osobowego-bez-limitu/