Das Parlament arbeitet derzeit an einer weiteren Änderung des Arbeitsgesetzes. Die von einer Gruppe von Abgeordneten vorgeschlagenen Rechtsvorschriften betreffen die Transparenz von Löhnen und Gehältern. Mit dem zur Diskussion stehenden Gesetzesentwurf wird also de facto die EU-Richtlinie über die Transparenz der Vergütungen umgesetzt. Dennoch ist die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes sehr schwer vorherzusagen.

Umfang der Änderung

Der im Dezember 2024 vorgelegte Gesetzesentwurf enthielt eine Reihe von Verpflichtungen für Unternehmen. Die Verfasser wollten insbesondere sicherstellen, dass Arbeitnehmer Informationen über ihr eigenes Gehaltsniveau und das durchschnittliche Gehaltsniveau anderer Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anfordern können. Außerdem sollten die Stellenangebote eine Lohnspanne enthalten.

Im Mai 2025 schlug ein parlamentarischer Ausschuss jedoch eine deutliche Reduzierung der Änderungen vor. Der neueste Gesetzesentwurf passt auf ein einziges A4-Blatt. Nach diesem Vorschlag soll ein Bewerber vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses über die Gehaltspanne und die geltenden Gehaltsvorschriften informiert werden – allerdings nicht unbedingt in der Stellenausschreibung.

Was nun?

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie läuft in einem Jahr ab, genauer gesagt am 7. Juni 2026. Mit dem vorliegenden Entwurf wird jedoch diese EU-Verordnung nicht formell umgesetzt, da er nicht von der Regierung vorgebracht wurde, die berechtigt ist, ein Umsetzungsgesetz auszuarbeiten. Daher ist es unwahrscheinlich, dass vollständige Regelungen über die Lohntransparenz in den kommenden Monaten in Kraft treten werden.