Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er gegen Mobbing aktiv vorgegangen ist, um die an das Mobbingopfer gezahlte Beträge wirksam gegen den Mobber geltend zu machen.
Mobbing ist ein spezifisches Phänomen am Arbeitsplatz. Wichtig ist, es von anderen Fehlverhalten gegenüber dem Arbeitnehmer zu differenzieren. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers, ungleiche Behandlung in der Beschäftigung, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung sind verschiedene Dinge. Man kann sagen, dass Mobbing die raffinierteste Form eines rechtswidrigen Verhaltens gegenüber dem Arbeitnehmer darstellt. Es besteht darin, dass ein Arbeitnehmer dauerhaft und hartnäckig gequält bzw. eingeschüchtert wird. Die Folge ist, dass der Arbeitnehmer seine beruflichen Fähigkeiten unterbewertet. Ferner hat das Verhalten eines Mobbers zum Ziel, sein Opfer zu erniedrigen oder lächerlich zu machen oder sogar auszugrenzen.

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