Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass ins Ausland überwiesene Dividenden quellensteuerfrei seien, sofern der Steuerpflichtige nachweise, dass der Zahlungsempfänger wirtschaftlicher Eigentümer sei. Gerichte stellen allerdings diese Pflicht in Frage.

Dividenden, die an Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden, sind quellensteuerfrei, sofern der Steuerzahler bei der Überprüfung der Voraussetzungen für diese Steuerbefreiung gebotene Sorgfalt walten lässt.

Das gleiche gilt für die Steuerbefreiung bei anderen Zahlungen, die der Quellensteuer in Polen unterliegen, etwa für gezahlte Zinsen und Lizenzgebühren. Nach der Auffassung der Finanzverwaltung müsse eine Gesellschaft, die die Dividende ausschütte, nachweisen können, dass der Empfänger dieser Dividende wirtschaftlicher Eigentümer nach Maßgabe des Körperschaftsteuergesetzes sei. Dies bedeutet u.a., dass der Empfänger eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben soll. In der Praxis macht es diese Auffassung unmöglich, Dividenden an viele Empfänger steuerfrei zu transferieren. Dies gilt u.a. für ausländische Holdinggesellschaften, die oft kein typisches operatives Geschäft betreiben.

Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Tomasz Wilk finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.