Zweck von CERWAN
Bisher waren ins Landesgerichtsregister (KRS) eingetragene Rechtsträger (vor allem GmbHs und AGs) verpflichtet, bestimmte Handlungen notariell beurkunden zu lassen und dem gestellten Eintragungsantrag die jeweilige Urkunde beizulegen. Seit dem 9. April sollen Urkunden, die mit einer qualifizierten elektronischeren Signatur des Notars versehen sind, in elektronischer Form bei der vom Polnischen Notariatsrat geführten CERWAN gespeichert werden. Man braucht sie nicht mehr in Papierform bei KRS einzureichen.
Erleichterungen
Bei Stellung eines Antrags an das Registergericht hat der Antragsteller anzugeben, welche Nummer in der Urkundenrolle die dem Antrag beizuliegende Urkunde trägt. Nach Registrierung des Antrags wird die notarielle Urkunde dem Antrag automatisch beigefügt. Die Gebühr für die Speicherung einer Ausfertigung bei CERWAN wird die gegenwärtige Gebühr für eine Ausfertigung in Papierform nicht übersteigen.
Zunächst sollen bei CERWAN notarielle Urkunden gespeichert werden, die für Anträge auf Eintragung ins Landegerichtsregister bzw. in Registerakten benötigt werden oder Handlungen betreffen, von denen der Notar von Amts wegen das zuständige Registergericht zu unterrichten hat.