Der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses kann wegen eines erheblichen Mangels vom Vertrag zurücktreten. Doch nicht immer schnell und einfach.

Das neue Bauträgergesetz führt das Recht des Käufers ein, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wesentliche Mängel festgestellt und vom Bauträger nicht beseitigt werden. Das Gesetz wirft jedoch einige Bedenken auf, insbesondere in der Bauträgerbranche. Sind sie gerechtfertigt?

Mit dem Gesetz vom 20. Mai 2021 über den Schutz der Erwerber von Wohnungen und Einfamilienhäusern und über den Bauträger-Garantiefonds, d.h. das neue Bauträgergesetz (Gesetzblatt Nr. 1177) wird eine Reihe wichtiger Änderungen eingeführt, die vor allem die Sicherheit der Erwerber gewährleisten sollen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, das Bauträgergesetz neu zu formulieren. Daher sind die daraus resultierenden Änderungen weitreichend. Sie betreffen u.a. die Gründung des Bauträger-Garantiefonds, die Erweiterung der Liste der gesetzlich geregelten Verträge und Regelungen zu Treuhandkonten. Das Problem der Abnahme und der damit verbundenen Beseitigung von Mängeln an einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus wurde auch vom Gesetzgeber adressiert.

Den ganzen Artikel von Piotr Rolka, unserem Rechtsanwaltsanwärter, finden Sie auf der Internetseite der Tageszeitung Rzeczpospolita: https://bit.ly/3wJKY4R.