Nach herrschender Auffassung der Finanzverwaltung gilt bei Einsatz von Derivaten zur Risikoabsicherung nur jener Rechtsträger als umsatzsteuerpflichtig, der Geschäfte dieser Art gewerbsmäßig abwickelt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Unternehmen sind nicht selten dem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt, das aus Zins-, Preis- oder Wechselkursschwankungen resultiert. Dann müssen bestimmte Maßnahmen zur Minimierung dieses Risiko ergriffen werden.

Zu den häufigsten Maßnahmen zur Beschränkung dieser Gefahr gehört dann der so genannte Risikotransfer. Dieser besteht darin, dass die Folgen eines Risikos auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden, der sich bereit erklärt, es gegen Entgelt zu übernehmen. Dieser Rechtsträger ist gewöhnlich ein Finanzinstitut (z.B. eine Bank). Interessanterweise erfolgt der Risikotransfer immer häufiger unter Einsatz von Derivaten. Gemeint sind z.B. Optionen, Forward-Verträge, Swaps und sonstige Instrumente, deren Preis sich nach einem Basisinstrument (z.B. Währung, Zinssatz oder Ware) richtet.

Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Krzysztof Dżugaj finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.