Zu den häufigsten Maßnahmen zur Beschränkung dieser Gefahr gehört dann der so genannte Risikotransfer. Dieser besteht darin, dass die Folgen eines Risikos auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden, der sich bereit erklärt, es gegen Entgelt zu übernehmen. Dieser Rechtsträger ist gewöhnlich ein Finanzinstitut (z.B. eine Bank). Interessanterweise erfolgt der Risikotransfer immer häufiger unter Einsatz von Derivaten. Gemeint sind z.B. Optionen, Forward-Verträge, Swaps und sonstige Instrumente, deren Preis sich nach einem Basisinstrument (z.B. Währung, Zinssatz oder Ware) richtet.
Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Krzysztof Dżugaj finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.