Die Institution eines Sicherheitenverwalters sollte ihre Begründung nicht nur darin finden, den Prozess der Anleiheemission zu entformalisieren. Doch mit dem jetzigen Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen wird es ganz oft der Fall.

Die Institution eines Sicherheitenverwalters ist nicht neu. Formal gesehen wurde sie erst 2015 zusammen mit dem Anleihe-Gesetz in die polnische Rechtsordnung eingeführt. Ein ähnliches Konzept fand jedoch schon früher Anwendung. Im bisherigen Anleihe-Gesetz war die Institution des Hypothekenverwalters verankert. Sie wurde gleichzeitig mit der Änderung des Grundbuch- und Hypothekengesetzes eingeführt, die 2011 in Kraft trat. Seit 2008 bietet wiederum das Gesetz über das Registerpfand und das Pfandregister die Grundlage für die Bestellung eines Pfandverwalters.

Der vollständige Artikel von  Anita Woroniecka, Rechtsanwältin ist in der Internet-Ausgabe der Tageszeitung „Rzeczpospolita“, im Wochenblatt „Dobra Firma“ und hier zu lesen.