Flüchtet Ihr Geschäftspartner mit seinem Vermögen in ein neues Unternehmen, um sich der Zahlung zu entziehen?
Glauben Sie, dass sich ein solcher Betrug sicher hinter einem „Unternehmensvorhang” verbergen lässt?
Das ist ein Mythos!
Polnische Gerichte greifen immer häufiger auf das Konzept der „Durchbrechung der juristischen Person” zurück. Dies ist ein wichtiges Signal, dass die Rechtspersönlichkeit dazu da ist, das Geschäft zu unterstützen, und nicht, um vor Unredlichkeit zu schützen!
Möchten Sie erfahren, wann nicht nur das Unternehmen, sondern auch eine natürliche Person (Gesellschafter, Manager) für den Schaden haftet?
Wann werden Art. 5 und Art. 415 des Zivilgesetzbuches zu einer Waffe für Gläubiger und was bedeuten „Mantelgesellschaften” für den ehrlichen Handel?
Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in dem Artikel von Paweł Michalski für die Zeitung Dziennik Rzeczpospolita.
Wir empfehlen Ihnen die Lektüre!
Wenn Sie an der englischen oder deutschen Fassung interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte: biuro@sendero.pl
