Früher reichte die Erhebung einer Gebühr aus, um einen Rechtsverstoß nachzuweisen. Heute liegt die Beweislast angesichts der neuen Rechtsprechung beim Kläger. Der Anbieter muss nachweisen, dass die Gebühr:
- nicht dem tatsächlichen Wert der Dienstleistungen entsprach.
- ihm auferlegt wurde und nicht das Ergebnis von Verhandlungen war.
- ihm tatsächlich den Zugang zum Markt erschwert hat.
Die jüngsten Gerichtsentscheidungen bestätigen diese Entwicklung. Unsere Kanzlei hat einen Fall vor dem Berufungsgericht in Posen erfolgreich abgeschlossen, wodurch unser Mandant die Zahlung von fast 10 Millionen Zloty vermeiden konnte! Dieses Urteil ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Gerichte ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Schwächeren und der Freiheit bei der Gestaltung der Kooperationsbedingungen anstreben.
Über die Einzelheiten der Rechtsprechung in Sachen Regalgebühren schreibt Anita Woroniecka in ihrem Artikel für die Zeitung Rzeczpospolita.
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