Wahrscheinlich weiß bereits jeder, dass bedeutende Änderungen bei der Grundsteuer angekündigt sind. Ein entsprechender Entwurf der Gesetzesnovelle wurde dem Sejm bereits vorgelegt und alles deutet darauf hin, dass keine grundlegenden Änderungen an dem Gesetzentwurf mehr vorgenommen werden.
Die Änderungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten – es bleibt immer weniger Zeit, sich darauf vorzubereiten.
Was wird sich ändern?
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Definition eines Gebäudes – hier hat der Gesetzgeber auf einen Verweis auf das Baurecht verzichtet. Der Begriff „Gebäude“ schließt einige Objekte aus, die alle charakteristischen Merkmale eines Gebäudes aufweisen.
- Definition einer Bauanlage – die neue Definition wird recht kasuistisch sein – sie enthält eine umfangreiche und detaillierte Aufzählung der Arten von Bauobjekten, die als Bauanlagen gelten (z. B. Brücken, Kläranlagen, Parkplätze).
- Regelung der Besteuerung von komplexen oder heterogenen Objekten (Mehrzweckstadien, Tankstellen, Kläranlagen).
Was muss getan werden?
Die Änderungen sind so bedeutsam, dass sie die Neueinstufung von Objekten erfordern, die bisher als Gebäude oder Bauanlagen galten – und sich somit auf den Umfang der Besteuerung dieser Objekte auswirken werden.
Es ist daher notwendig, Ihr Vermögen zu prüfen und die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf Ihre Grundsteuerrechnung zu ermitteln.
Unsere Unterstützung
Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Während einer Telefonkonferenz bzw. eines Treffens werden wir gerne weitere Informationen geben und Fragen beantworten.