Steuerpflichtige brauchen keine Vergleichsanalysen mehr zu erstellen, um die Marktüblichkeit einer Vergütung für Dienstleistungen nachzuweisen.
Zum Jahresbeginn sind geänderte Regelungen zu Transaktionen in Kraft getreten, die durch steuerpflichtige Mitglieder von Unternehmensgruppen abgewickelt werden. Mit der Novelle wurden u.a. Dokumentationspflichten mehrfach vereinfacht. Dies gilt insbesondere für sog. Safe-Harbours für Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung.
Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Michał Kordiak finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.