Die Steuerberater SENDERO Tax & Legal konnten den Streit mit dem Finanzminister zur Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen bei einer Tätigkeit in der Sonderwirtschaftszone erfolgreich zu Ende bringen.
Der Fall betraf einen Unternehmer, der in der Sonderwirtschaftszone auf der Grundlage einer vor 2000 erteilten Genehmigung tätig war. Er hat diese Genehmigung nach den Rechtsvorschriften umgewandelt, mit denen die polnischen Gesetze an die EU-Regelungen angepasst worden sind. Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht hat bestätigt, dass der Steuerpflichtige berechtigt sei, die Genehmigung bis zum Ende deren Laufzeit (also bis 2017) und nicht, wie der Finanzminister behauptet hat, nur bis Ende 2010 in Anspruch zu nehmen (Urteil vom 24. November 2016, AZ I SA/Wr 1005/16).