Die Steuerberater von SENDERO Tax & Legal konnten den Streit mit dem Finanzminister bezüglich der Absetzbarkeit von Verlusten aus dem Verkauf verjährter Forderungen erfolgreich beenden.
Das Woiwodchaftsverwaltungsgericht Breslau bestätigte den Standpunkt von SENDERO, dass ein Steuerpflichtiger berechtigt sei, den Verlust aus dem Verkauf jeglicher Forderung, auch wenn diese verjährt ist, steuerlich abzusetzen. Der Finanzminister meinte, dass dieses Recht nicht für verjährte Forderungen gelte (Urteil vom 14. Dezember 2016, AZ I SA/Wr 1108/16).