GERICHTSERFOLG | Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Ansprüche unseres Mandanten im Hinblick auf die sog. Regalflächennutzungsgebühren erfolgreich durchgesetzt haben.
Das Gericht erster Instanz hat, nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, unsere Argumentation, u.a. Gutachten der Sachverständigen für Handelsmarketing und Vertriebsplanung sowie Finanz- und Rechnungswesen, gewürdigt und die Klage abgewiesen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es ist jedoch ein weiteres Signal, dass die Gerichte (bereits in erster Instanz) die Voraussetzungen für unlautere Wettbewerbshandlungen, die in der Behinderung anderer Unternehmer am Marktzugang bestehen, anders als bisher prüfen können.

Seit einiger Zeit ändert sich dies allmählich – der Prozess ist jedoch weder schnell noch einfach. Unserer Meinung nach ist es bei der Austragung solcher Streitigkeiten sehr wichtig, einzusehen, wie die modernen Systeme, die von den Unternehmern in ihrem Geschäftsbetrieb eingesetzt werden, funktionieren, miteinander verflochten und voneinander abhängig sind.

Der Fall wurde von Anita Woroniecka, der Rechtsanwältin von SENDERO Tax & Legal, betreut.