Am 12. April fand zum ersten Mal ein Verrechnungspreisforum in Warschau statt, wo über konzerninterne Transaktionen diskutiert wurde. An diesem Event nahmen mehr als 200 Vertreter der Steuerberatungsbranche, der Wirtschaft und der Wissenschaft teil. In dem vom Finanzministerium organisierten Treffen wurde SENDERO Tax & Legal von Andrzej Jagiełło und Michał Wodzicki, unseren Fachleuten für Verrechnungspreise vertreten.

Im Laufe der Beratungen machte das Finanzministerium detaillierte Informationen über den lang erwarteten Gesetzesentwurf zur Einführung eines vereinfachten Vorabverständigungsverfahrens für APA (Advance Pricing Agreement) bekannt. Es sei daran erinnert, dass lt. Gesetz Steuerpflichtige, denen ein APA für das jeweilige Geschäft vorliegt, für dieses Geschäft nicht an den Höchstbetrag von Ausgaben für den Erwerb immaterieller Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen gebunden sind. Entsprechend den früheren Ankündigungen des Finanzministeriums soll das vereinfachte Vorabverständigungsverfahren möglichst weitgehend entformalisiert werden. Die Ausstellung von APAs soll dann viel schneller als im Normalfall erfolgen.

Während des Forums machte das Finanzministerium u.a. bekannt, dass:

  • Bescheide über APA im vereinfachten Verfahren grundsätzlich binnen 3 Monaten ab Antragsstellung ergehen würden. In Praxis werde diese Frist von der Finanzverwaltung verlängert werden können.
  • das Verfahren auf einer Erklärung des Steuerpflichtigen über sein Funktionsprofil sowie auf einem standardisierten Antrag auf Ausstellung von APA beruhen werde. Der Steuerpflichtige werde nicht verpflichtet sein, Finanzprognosen, auf denen die Kalkulationen basieren, vorzulegen.
  • die von der Finanzverwaltung ausgestellten APAs genau definierte Rahmenbedingungen enthalten würden, d.h. Bedingungen, die erfüllt werden müssten, damit die Vereinbarung wirksam sei (z.B. Bedingungen für das Transaktionsvolumen im Steuerjahr).
  • ein APA-Bescheid ab Anfang des Steuerjahres bindend sei, in dem der Antrag auf APA gestellt werde.
  • die APAs für den Zeitraum von 3 Jahren ausgestellt werden würden.Lt. Finanzministerium solle der Gesetzesentwurf zur Einführung des vereinfachten APA-Verfahrens Ende April/ Anfang Mai vorgelegt werden.

Ferner wurden während des Forums viele Themen rund um die Verrechnungspreise angesprochen, vornehmlich in Bezug auf die Erstellung von Benchmark-Analysen. Die Diskussion betraf u.a.:

  • die notwendige Erstellung von Benchmark-Analysen bei Dienstleistungen mit einem geringen Mehrwert,
  • Rationalität der Pflicht zur Erstellung von Analysen ausschließlich auf der Grundlage von Daten polnischer Unternehmen,
  • Schwierigkeiten bei der Erstellung von Analysen für Finanztransaktionen,
  • akzeptable zahlmäßige Anpassungen der Analyseergebnisse,
  • Elemente, die in die Beschreibung der Vereinbarkeit einer Transaktion mit den Marktbedingungen aufgenommen werden sollten (ein Dokument, das für den Fall zu erstellen ist, dass eine Analyse der Vergleichsdaten nicht möglich ist).Vertreter des Finanzministeriums zeigten sich offen, indem sie den Fragen und Vorschlägen der Redner aufmerksam zuhörten und viele von ihnen positiv betrachteten. Die flexible Haltung der Steuerverwaltung und ihre Bereitschaft zum Dialog mit den Steuerpflichtigen ist ermutigend. Es bleibt zu hoffen, dass sie sich auf die Arbeit der Steuerverwaltung auf lokaler Ebene übertragen wird.