Für den Erbfall ist rechtzeitig vorzusorgen.
Lebt man im Ausland, so ist es empfehlenswert, ein Testament zu erstellen und dort zu verfügen, dass das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, auf die Erbfolge anwendbar sei. Ansonsten wird das Erbverfahren nach dem ausländischen Recht geführt. Beim Umzug ins Ausland können rechtliche und finanzielle Folgen für die Erben weitreichend sein. Es ist somit empfehlenswert, sich darüber Gedanken zu machen. Ein Erblasser konnte vor seinem Tod z.B. in einem EU-Staat arbeiten und in einem anderen Staat wohnen bzw. ein Vermögen besitzen. Es gibt viele Möglichkeiten. Welches Recht ist somit entscheidend bei den sog. grenzüberschreitenden Erbfällen?

Mehr dazu finden Sie im Artikel unserer Rechtsanwältin Katarzyna Widłok auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.