Datum: 18 März 2019
Die Steuerberater von SENDERO Tax & Legal erreichten für unseren Mandaten ein günstiges Urteil vor dem Hauptverwaltungsgericht. Der Fall betraf eine verbindliche Auskunft, die sich auf Sonderwirtschaftszonen bezog: Die Zulässigkeit der Inanspruchnahme einer Befreiung durch sog. „alte Unternehmer”, die eine Genehmigung noch vor dem Jahre 2000 erteilt bekommen haben.