Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Prozess unseres Mandanten um die Rückerstattung einer Sicherheitsleistung erfolgreich abgeschlossen wurde.

In diesem Fall vertraten wir einen Bauträger, der sich den Rechtswirkungen eines im Rahmen einer Ausschreibung irrtümlicherweise abgegebenen Kaufangebots für eine Immobilie entzog und dabei die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit forderte. Der Grund dafür war, dass der Verkäufer des Grundstücks es versäumt hatte, relevante Informationen über das Grundstück in die Ausschreibung aufzunehmen, wodurch die Möglichkeit einer Bebauung ausgeschlossen war. Die Gerichte beider Instanzen gaben unserem Mandanten Recht, und der Oberste Gerichtshof verwarf die Kassationsklage des Prozessgegners.

Dieser Prozess hat gezeigt, dass selbst ein Fachmann, wenn er von einer unehrlichen Gegenpartei in die Irre geführt wird, sich den Auswirkungen einer abgegebenen Erklärung erfolgreich entziehen kann.

Der Fall wurde geleitet von: Anna Wieczorek, Rechtsanwältin, Partnerin, und Zofia Brylińska-Karpicz, Rechtsanwältin.