Das Streitbeilegungsteam von Sendero vertrat den beklagten Mandanten in einer Schadensersatzklage wegen Verletzung einer Dienstbarkeit. Dieser Fall endete mit der Abweisung der Klage, unter anderem mit der Begründung, dass die Dienstbarkeit unwirksam sei. Der mit dem Prozessausgang nicht zufriedene Gegner verklagte unseren Mandanten erneut, diesmal wegen Verletzung des Vertrages, mit dem die Dienstbarkeit begründet wurde.
Unsere Verteidigung beruhte hauptsächlich auf der Einrede der Rechtskraft: Der Fall wurde rechtskräftig entschieden und kann nicht erneut entschieden werden. Die Gerichte beider Instanzen und das Oberste Gericht stimmten unserer Argumentation zu. Bei der Analyse der Identität der Ansprüche in den beiden Fällen betonte das Oberste Gericht, dass eine Identität der Ansprüche vorliegt, wenn ein Gericht aufgefordert wird, „ein spezifisches, in jeder Hinsicht identisches rechtliches Problem zu lösen, das sich aus demselben Sachverhalt herleitet“, und verwarf die Kassationsklage.
Der Fall wurde von RA Paweł Michalski und RA Anita Woroniecka bearbeitet.