Das von uns erwirkte Urteil bestätigt, dass eine Organschaft im Rahmen der Forschungszulage zum vollen Abzug der förderfähigen Kosten berechtigt ist, die jedem ihrer Mitglieder entstehen. Der Abzugshöchstbetrag wird durch die Steuerbemessungsgrundlage der gesamten Organschaft bestimmt und nicht, wie von den Steuerbehörden argumentiert, durch das Einkommen ihrer einzelnen Mitglieder, bei denen die im Rahmen der Forschungszulage berücksichtigten förderfähigen Kosten entstanden sind.

Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts stärkt die Position von Organschaften in Bezug auf die Inanspruchnahme der Forschungszulage erheblich.

Der Mandant wurde von Tomasz Wilk, Partner und Steuerberater bei Sendero, vertreten, unterstützt von Katarzyna Olejniczak und Wojciech Chomicz, Berater in unserer Ertragsteuerabteilung. Herzlichen Glückwunsch an die gesamte Ertragsteuerabteilung von Sendero Tax & Legal und vielen Dank an unseren Mandanten für sein Vertrauen!

Wenn Sie mehr über dieses Urteil oder über die Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Forschungszulage erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!