Wir haben großartige Neuigkeiten aus dem Sitzungssaal des Obersten Verwaltungsgerichts!

Das Oberste Verwaltungsgericht hat unserer Kassationsbeschwerde in der Sache der Abrechnung der Covid-Hilfe durch Steuerzahler, die in Sonderwirtschaftszonen (#SSE) tätig sind, stattgegeben.

Diese Entscheidung ist nicht nur für unseren Mandanten, den wir vertreten durften, von Bedeutung, sondern auch für alle Unternehmer in Sonderwirtschaftszonen, die während der Pandemie Zuschüsse zu den Löhnen ihrer Mitarbeiter aus dem Fonds für garantierte Arbeitnehmerleistungen erhalten haben.

Das #NSA hat bestätigt, dass die Covid-Hilfen – die in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Sonderwirtschaftszone und der Erhaltung von Arbeitsplätzen stehen – unter die Steuerbefreiung gemäß Art. 17 Abs. 1 Punkt 34 des Gesetzes über die #CIT fallen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Aufbau einer kohärenten und unternehmerfreundlichen Rechtsprechung.

Für viele Unternehmen ist dies ein Signal, dass es sich lohnt, in Streitigkeiten über Covid-Hilfen für ihre Rechte zu kämpfen – und dass die Verwaltungsgerichte ihre Argumente anerkennen.

Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Unternehmen zu Unrecht besteuert wurde, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen, die Situation zu beurteilen und zeigen Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen sollten, um die Ihnen zustehenden Mittel zurückzuerhalten.

Der Fall wurde von Tomasz Wilk bearbeitet.