Viele IT-Vermittler gehen davon aus, dass die Quellensteuer (WHT) sie nicht betrifft, da sie die Software lediglich „weitergeben“. Das ist eine gefährliche Vereinfachung, die Sie bis zu 20 % des Transaktionswertes kosten kann.
Entscheidend ist nicht, was Sie mit dem Programm machen, sondern wie Ihr Vertrag mit dem ausländischen Anbieter gestaltet ist.
Worauf müssen Sie achten?
Vertriebsmodell. Sie kaufen eine Kopie/einen Schlüssel und verkaufen diese/diesen an den Kunden weiter. Sie erwerben keine Urheberrechte und vergeben keine Unterlizenzen. In diesem Fall gewährt das Finanzamt in der Regel: WHT = 0 %.
Das Unterlizenzmodell. Wenn Sie im Vertrag als „Lizenznehmer“ aufgeführt sind, der das Recht hat, „Unterlizenzen“ zu vergeben – Vorsicht. Selbst wenn Sie technisch gesehen den Code nicht berühren, kann allein die Klausel zur Unterlizenzierung eine Steuerpflicht auslösen.
Schlussfolgerungen aus den neuesten Auslegungen (2025/2026):
Das Finanzamt achtet auf den Inhalt und nicht auf die Bezeichnung Ihres Vertrags. Eine einzige unglückliche Formulierung über die „Übertragung von Rechten“ im Vertrag kann Ihre steuerliche Situation um 180 Grad verändern.
Deshalb lohnt es sich, Ihre Verträge zu überprüfen, bevor dies bei einer Prüfung geschieht.
In einem Artikel für die Zeitung „Rzeczpospolita“ beschreibt Adam Wnuk die genannten Aspekte sowie weitere Themen (SaaS, Endbenutzerlizenzen, Rechtsprechung) ausführlich.
Wir empfehlen Ihnen, den gesamten Artikel zu lesen.
Wenn Sie an der englischen oder deutschen Fassung interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte: biuro@sendero.pl