Auf Photovoltaikanlagen wird keine Immobiliensteuer erhoben. Steuerpflichtig sind lediglich bauliche Elemente eines Solarkraftwerks: Anker oder sonstige Befestigungen.
Das Hauptverwaltungsgericht befasste sich mit einer Auseinandersetzung, die sich nach Antragstellung eines Bauherrn auf eine verbindlichen Auskunft ergab. Der Antragsteller, der den Bau eines Solarkraftwerks plant, hat vorgetragen, dass die Photovoltaikanlagen dieses Solarkraftwerks auf Ständern aufgestellt werden. Diese sollen wiederum an in die Erde gerammten Pfählen befestigt werden. Die einzelnen Zellen sollen miteinander unterirdisch verkabelt werden. Zusätzliche Elemente des Solarparks sind Umformer und Transformatoren.

Den Artikel des Steuerberaters Michał Wodzicki finden Sie hier.