Nach Angaben des Finanzministeriums gilt die Verpflichtung zur Einreichung der Standard Audit Files für Körperschaftsteuerzwecke zunächst für 71 Organschaften und rund 4.000 Körperschaftsteuerpflichtige mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.
Die Verordnung des Finanzministers über die zusätzlichen Daten, um die die nach dem Körperschaftsteuergesetz zu meldenden Bücher ergänzt werden müssen, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Der erste Termin für die Berichterstattung wird Ende März 2026 für das Jahr 2025 sein. Die Standard Audit File für die Körperschaftsteuer (JPK CIT) ist ein neues Instrument der Berichterstattung, das die Art und Weise der Übermittlung von Finanzdaten an die Steuerbehörden verändern wird. Bereits im nächsten Jahr wird dadurch der Umfang der der Steuerverwaltung zur Verfügung stehenden Informationen über die Steuerpflichtigen erheblich erweitert. In erster Linie werden Organschaften und Steuerzahler mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr der Verpflichtung unterliegen, die Standard Audit Files einzureichen.
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