Anträge auf Subventionen für die im Jahr 2023 anfallenden Strom- und Erdgaskosten können nun gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung läuft im am 8. November 2023 ab.
Derzeit können Unternehmen mit dem überwiegenden Geschäftszweig in den Abschnitten B und C, d. h. in den Abteilungen 05 bis 33, eine Basisbeihilfe erhalten. Darüber hinaus kommen Unternehmen, die in den aufgelisteten Bereichen tätig sind, für eine erweiterte Unterstützung in Betracht.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Basisbeihilfe sind:
- im Jahr 2021 fielen Gesamtkosten für Erdgas und Strom von mindestens 3 % der verkauften Produktion an [2021 ist hier das Bezugsjahr]
- im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, d. h. in der Regel 2022, wurde mindestens 50 % der Einkünfte aus Tätigkeiten in den Abschnitten B oder C (Abteilungen 05 bis 33) erzielt
- die Erstattung bezieht sich auf Erdgas- und Stromkosten, die im Jahr 2023anfielen.
Weitere Einzelheiten sind in den Unterlagen zur Antragstellung enthalten – https://www.gov.pl/web/nfosigw/ogloszenia.
Unternehmer, die berechtigt sind, während des Anwendungszeitraums Strom zu einem festen Höchstpreis zu beziehen, können die Beihilfe nur für die Kosten des Erdgasbezugs beantragen.
Unsere Kanzlei hat eine Abteilung für Energierecht,.. Im Rahmen dieser Abteilung unterstützen wir Unternehmer bei der Beantragung von Zuschüssen zu den Kosten für Strom und Erdgas