Der Minister für Finanzen und Wirtschaft hat eine neue allgemeine Auslegung zur Qualifizierung der Erhöhung des Stammkapitals von Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit den Meldepflichten für Steuermodelle (MDR) im Rahmen des Gesetzes über die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC) herausgegeben.
Was bedeutet das in der Praxis?
Eine gewöhnliche Kapitalerhöhung wird grundsätzlich nicht mehr automatisch als Steuermodell angesehen, selbst wenn ein Teil der Einlage in die Kapitalrücklage fließt.
Der Schlüssel zur Vermeidung der Meldepflicht ist eine tatsächliche wirtschaftliche Rechtfertigung der Transaktion, wie z. B. die Kapitalaufstockung der Gesellschaft. Wenn jedoch das Hauptmotiv ausschließlich in der Senkung der PCC-Steuer besteht, kann eine MDR-Pflicht entstehen!
Die neuen Auslegungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Sicherheit für die Wirtschaft, aber es muss betont werden, dass die Dokumentation der wirtschaftlichen Ziele jetzt noch wichtiger ist.
Möchten Sie wissen, wann keine MDR-Pflicht entsteht und wie Sie Ihre geschäftlichen Argumente untermauern können?
Details finden Sie im neuesten Artikel von Magdalena Kopacz, der auf rp.pl erschienen ist.
Wir empfehlen Ihnen, den gesamten Artikel zu lesen.
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