Ab diesem Jahr obliegt den größten Steuerpflichtigen eine neue Pflicht: Sie müssen Angaben zur verfolgten Steuerstrategie übermitteln. Die neue Obliegenheit gilt für Organschaften und sonstige Steuerpflichtige, deren Einnahmen den Gegenwert von 50 Mio. EUR im Steuerjahr überschreiten. Zur Erfüllung dieser Pflicht müssen u.a. Informationen über Abläufe und Verfahren des Steuerpflichtigen zur Verwaltung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerlichen Pflichten zusammengestellt, niedergeschrieben und veröffentlicht werden. Mit anderen Worten wird es nun notwendig, eine Steuerstrategie zu entwickeln.

Was ist eine Steuerstrategie? Wonach sollte man sich bei ihrer Entwicklung richten? Aus welchen Elementen soll sie bestehen? Wann ist sie zu veröffentlichen? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um diese rechtzeitig zu entwickeln?  Es sind nur einige Fragen, die beantwortet werden müssen, um die neue Pflicht zu erfüllen.

Wenn Sie Ihre Bedenken an der meldepflichtigen Steuerstrategie besprechen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.

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