Die Novellierung der Rechtsvorschriften vom 22. August dieses Jahres bringt wichtige Änderungen für die Bauträgerbranche und Käufer von Wohnungen mit sich. Die Höhe des Beitrags zum Bauträger-Garantiefonds (DFG) ändert sich für bestimmte Investitionen, die vor dem 1. Juli 2022 begonnen wurden, von 0 % auf 0,45 %.
Was ändert sich konkret?
- Neue Pflichten für Bauträger – Bauträgerunternehmen müssen ihre Informationsprospekte aktualisieren und sie den Kunden, denen sie zuvor ausgehändigt wurden oder mit denen Reservierungsverträge abgeschlossen wurden, zur Verfügung stellen.
- Anhang zum Prospekt – Bauträger können Änderungen in Form eines Anhangs übermitteln, was den Prozess vereinfacht. Dieser enthält nur die geänderten Informationen, einschließlich des neuen DFG-Satzes.
- Auswirkungen auf Käufer – Kunden sollten nicht überrascht sein, wenn sie vom Bauträger einen neuen Prospekt oder einen Anhang erhalten. Die Änderung soll den Schutz der Käufer im Falle einer Insolvenz des Bauträgers verbessern.
- Schätzungen – Die neuen Vorschriften können bis zu 17.000 Verträge betreffen, und die geschätzten Einnahmen für den Fonds belaufen sich auf etwa 70 Millionen Zloty.
Es ist zu beachten, dass der neue Satz für Verträge gilt, die nach dem 21. August dieses Jahres im Rahmen der oben genannten Investitionen abgeschlossen wurden.