Am 4. August wurde in DOBRA FIRMA, einer Beilage zur Tageszeitung Rzeczpospolita, ein Artikel unter dem Titel Teledienstleistungen ohne Registrierkasse veröffentlicht. Dessen Autor ist Michał Wykurz, Steuerberater bei SENDERO Tax & Legal. Der Artikel befasst sich mit Ausnahmen, in denen Umsätze nicht mit einer Registrierkasse erfasst werden müssen. Dies gilt für Ärzte, Juristen und Steuerberater, die Dienstleistungen für natürliche Personen, die keinem Gewerbe nachgehen, und für pauschal besteuerte Landwirte erbringen. Obgleich der Umfang von Geschäften und Rechtsträgern, die von der obligatorischen Umsatzerfassung mit einer Registrierkasse befreit sind, schrumpft, hat der Gesetzgeber eine Ausnahme vorgesehen, welche die Inanspruchnahme von Präferenzbehandlung ermöglicht. Dies ist als positiv zu beurteilen. Juristen, Steuerberater und Ärzte, die nur vereinzelt für private Kunden tätig sind, brauchen nur wegen fehlender Registrierkasse nicht mehr darauf verzichten. Andererseits wurde die Möglichkeit, diese Befreiung in Anspruch zu nehmen, davon abhängig gemacht, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt und ein entsprechendes Register geführt wird – dies ermöglicht den Behörden, die Abrechnungen des Steuerpflichtigen zu überprüfen.
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