Der Verkauf von Anteilen an einer GmbH scheint oft eine einfache Angelegenheit zu sein. Es gibt einen Käufer, es gibt einen Preis, die Parteien sind sich einig – sie gehen davon aus, dass der Kaufvertrag „nur eine Formalität” ist. Und genau in dieser Phase beginnen sehr oft die Probleme.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Transaktionen kompliziert werden können, wenn zu Beginn rechtliche Fragen übersehen werden. In unserem heutigen Beitrag werden wir auf die 3 häufigsten „Hindernisse” eingehen, die wir bei Transaktionen zum Verkauf von Anteilen unserer Kunden beobachten.

1. Gesellschaftsvertrag – was darf ein Gesellschafter wirklich?

Bevor ein Vertrag über den Verkauf von Anteilen vorbereitet wird, sollte man einen Blick in den Gesellschaftsvertrag werfen. Warum? Weil dieser sehr oft „Stopp” sagt oder wesentliche Beschränkungen für die Veräußerung von Anteilen auferlegt.

In der Praxis ist es oft so, dass

  • die Gesellschafter ein Vorkaufsrecht haben,
  • die Zustimmung der Gesellschafterversammlung oder des Vorstands zum Verkauf von Anteilen erforderlich ist,
  • der Vertrag zusätzliche Bedingungen für einen solchen Verkauf vorschreibt.

Werden diese Punkte übersehen, kann sich der Verkauf der Anteile als unwirksam erweisen, und statt einer Transaktion kommt es zu Konflikten zwischen den Gesellschaftern und zu rechtlichen Risiken. Und das hat in der Regel niemand geplant.

2. Besondere Vorschriften, die leicht vergessen werden

Nicht jeder Verkauf von Anteilen endet mit der Einhaltung der im Handelsgesetzbuch und im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regeln. Manchmal kommen andere Vorschriften ins Spiel – und können die Situation sehr effektiv verkomplizieren.

Dies ist meist der Fall, wenn:

  • das Unternehmen landwirtschaftliche Flächen besitzt (hier kann die KOWR (Kommission für die Verwaltung von staatlichem Eigentum) zuständig sein),
  • die Transaktion der Kontrolle durch die UOKiK (Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde) unterliegt,
  • die Anteile von einem Ausländer erworben werden sollen.

Diese Fragen tauchen oft erst „im Laufe des Verfahrens” auf – wenn die Parteien bereits Gespräche geführt haben und auf einen raschen Abschluss der Angelegenheit aus sind. Dabei können die oben genannten Fragen die Durchführung der Transaktion um bis zu mehrere Monate verzögern. In bestimmten Situationen können sie auch dazu führen, dass eine solche Transaktion nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

3. Belastungen der Anteile – ein Problem, das manchmal zu spät erkannt wird

Ein weiterer Punkt, den wir immer überprüfen, ist die Frage, ob die Anteile nicht belastet sind, z. B. mit einem Pfandrecht zugunsten einer Bank oder einem Steuerpfandrecht.

Es kommt vor, dass ein Gesellschafter sich nicht ganz bewusst ist, dass seine Anteile als Sicherheit für einen Kredit dienen. Ohne die Zustimmung der Bank kann der Verkauf unmöglich oder sehr riskant sein.

Erst später – die Formalitäten…

Erst wenn die drei oben genannten Punkte überprüft und gesichert sind, kann man zum formellen Abschluss der Transaktion und zur Erstellung des Kaufvertrags über die Anteile übergehen. Aber auch hier gibt es Fallstricke.

Der Vertrag über den Verkauf der Anteile:

  • erfordert notariell beglaubigte Unterschriften,
  • muss der Gesellschaft gemeldet werden
  • und die Änderungen müssen in das Handelsregister eingetragen werden.

Das scheint Standard zu sein, doch gerade in dieser Phase treten aufgrund von Eile am häufigsten Fehler auf.

Warum lohnt es sich, dies im Voraus zu planen?

Der Verkauf von Anteilen ist ein Prozess und nicht nur ein einziger Termin beim Notar. Eine gut geplante Transaktion spart Zeit, Geld und Nerven – eine schlecht vorbereitete Transaktion kann sich über Monate hinziehen und eine Vielzahl von Risiken und Problemen für die Transaktionsparteien und das Unternehmen mit sich bringen.

Wenn Sie den Verkauf von Anteilen planen und diesen Prozess ruhig und ohne Überraschungen durchlaufen möchten, lohnt es sich, alles im Voraus zu organisieren und die Details mit einem erfahrenen Rechts- und/oder Steuerberater zu besprechen.

Wir helfen Ihnen gerne Schritt für Schritt beim Verkauf Ihrer Anteile – von der Analyse der Dokumente über die Planung der Transaktion bis hin zu deren sicherem Abschluss. Wenn Sie Ihre Situation besprechen und erfahren möchten, worauf Sie achten sollten, kontaktieren Sie uns.