Bis zum 31. Dezember 2024 sind Eigentümer und Verwalter von Nichtwohngebäuden (z.B. Bürogebäude, Industrieanlagen, Lager oder Hotels) verpflichtet, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge und Leerrohre für Elektrokabel und -leitungen zu installieren, um die Installation von Ladepunkten zu ermöglichen, mindestens 1 pro 5 Parkplätze. Diese Verpflichtung gilt für Gebäude und zugehörige Parkplätze mit einer Anzahl von mehr als 20 Stellplätzen. Die Lage des Parkplatzes selbst ist nicht ausschlaggebend – das Wichtigste ist in diesem Fall die Verbindung mit dem Gebäude im Sinne von Eigentum und Nutzung für das Gebäude.
Die Verpflichtung gilt auch für kleinere Parkplätze mit mehr als 10 Stellplätzen – bei Umbau oder Renovierung eines Nichtwohngebäudes müssen Ladestationen installiert werden.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir helfen Ihnen gerne dabei, herauszufinden, ob diese neue Verpflichtung überhaupt für Sie gilt. Unter anderem muss die Größe des Unternehmens überprüft werden. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der polnischen Gesetzgebung sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Eine solche Analyse kann Ihnen hohe Investitionskosten ersparen. Obwohl die Investition natürlich immer freiwillig durchgeführt werden kann, weil sie sich positiv auf die Umwelt auswirkt.
Sollte sich herausstellen, dass Sie dieser Verpflichtung nachkommen müssen, können wir mögliche Investitionsförderung prüfen oder einen Audit durchführen, ob die von Ihnen bereits implementierten Lösungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Denn die Rechtsvorschriften sind hier – wie so oft – nicht eindeutig. Bei folgenden Fragen können zum Beispiel Zweifel aufkommen:
- Wie werden die Parkplätze ausgewiesen und gezählt, z. B. bei mehreren Betrieben oder unüblichen Stellplatzabmessungen?
- Wo sollten Ladestationen bei mehreren Parkplätzen aufgestellt werden?
- Wie hoch sollte die Mindestleistung der Ladegeräte sein?
- Welche Entscheidungen müssen eingeholt werden und wo sollte das Ladegerät gemeldet werden (Amt für technische Aufsicht, Register für die Infrastruktur alternativer Treibstoffe)?
- Gilt die Pflicht eines Gebäudeeigentümers für einen Parkplatz, der einem Unternehmen desselben Konzerns gehört oder von diesem gepachtet wird?
- Sollte ein Parkplatz, der mit einem Ladegerät oder Kabeln ausgestattet ist, speziell gekennzeichnet und nur für Elektroautos bestimmt sein?
- Welche Sanktionen drohen, wenn die Verpflichtung zum 1.1.2025 nicht erfüllt wird?
- Wie lässt sich der KMU-Status nach polnischem Recht bei mehreren verbundenen Unternehmen bestimmen?
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